Was sind ADGD

  • „Daten, die mit dem Ziel erhoben werden, systematische Benachteiligungen sichtbar zu machen & Maßnahmen zur Gleichstellung ergreifen zu können.” (ADS)
  • ADGD identifizieren Hürden, Barrieren und Ausschlüsse sowie deren Effekte bezüglich bestimmter Gruppen basierend auf deren Diskriminierungserfahrungen.
  • ADGD erfassen Repräsentation unterschiedlicher Gruppen.
  • ADGD dienen zur Formulierung, Durchführung und Evaluierung von Gleichstellungs- /Antidiskriminierungs- /Diversitätsmaßnahmen (Monitoring).
  • ADGD dienen als empirische, daten- und evidenzbasierte Grundlage für den Abbau von Diskriminierung und die Förderung von Vielfalt
  • ADGD überwinden externe/Fremd-Zuschreibung, welche die Grundlage von Diskriminierung darstellt (z.B. Schätzungen).
  • ADGD dekonstruieren die Kategorie des „Migrationshintergrundes“ und ergänzen diese bzgl. der Dimension rassistische Diskriminierung.
  • ADGD stützen sich auf die Perspektive der Befragten und beziehen die von diesen erfahrenen Fremdzuschreibungen mit ein (auto-hetero-Perspektive).

Ziel: Diskriminierung abzubauen / positive Maßnahmen zu formulieren anstatt „Köpfe“ zu zählen oder Zuschreibungen zu tä̈tigen.

Kernprinzipien für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten*

Entscheidet man sich für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten, sollten folgende Hinweise bei der Konzeption einer solchen Erfassung Berücksichtigung finden.

1. Selbstidentifikation (Befragte können selbst angeben, wie sie sich identifizieren)

Die Selbstbeschreibung der Befragten zur Selbst- und Fremdwahrnehmung ist in

die Erfassung von Diskriminierung (und damit auch von Teilhabe) einzubeziehen.

2. Freiwillige Teilnahme

3. Aufklärung über Sinn und Zweck der Datenerhebung

Bei der Erfassung ist immer deutlich zu machen, dass diese Erfassung in einem

Antidiskriminierungskontext stattfindet. D.h. das Ziel der Befragung / Erfassung

– die Überwindung von (struktureller) Diskriminierung – sollte offengelegt werden.

4. Anonymität der Befragten

5. Beteiligung von Vertreter*innen von diskriminierten Gruppen

am Prozess der Datenerhebung, -analyse und -verbreitung

Von Seiten der Verwaltung sollte mehr Dialog mit den Betroffenen /„vermessenen“

Personen stattfinden, um deren gleichberechtigte Teilhabe es geht.

6. Möglichkeit, mehrere Identitäten, Diskriminierungsgründe und Fremd-

zuschreibungen anzugeben sowie eine intersektionale Auswertung

Mehrfachidentitäten / Mehrfachdiskriminierungen sollten mitgedacht werden.

7. Prinzip der Nichtschädigung (Daten dürfen nicht missbraucht werden)

Wer hat wann und wie Zugriff auf die (Roh-) Daten?

8. Arbeitsbereiche sind unterschiedlich

Man kann und sollte von anderen Bereichen lernen, muss aber auch die

spezifischen Bedingungen im jeweiligen Feld berücksichtigen.

*Grundlage für die hier skizzierten Punkte ist sind die „Sieben Kernprinzipien für die Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten“, die von Citizens For Europe und den neuen deutschen organisationen im September 2018 herausgegeben wurden (gleich ≠ gleich - Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten & positive Maßnahmen für einen effektiven Diskriminierungsschutz)" https://neuedeutsche.org/fileadmin/user_upload/Publikationen/RZ_NDO_Fact_ADGD_1_05.pdf sowie vertiefende bzw. ergänzende Einschätzungen aus dem Fachgespräch der Fachstelle für Demokratie im Jahre 2019.